VCD sieht Unfallmitschuld bei Maulbronner Stadtverwaltung
Presseinformation Nr. 17/2013, Mühlacker, 30. Juni 2013
Wegfall der Fußweg-Markierung führte zu Straßen{{shy}}ver{{shy}}breiterung
Angesichts der Debatte im Maulbronner Gemeinderat über den Unfall auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Maulbronn und Schmie verweist der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf den vor wenigen Jahren erfolgten Wegfall der Fußweg-Markierung auf dieser Straße: „Beim Ausbau der Straße vor rund 25 Jahren wurde mittels eines Pflasterstreifens ein Fußweg vom Straßenbereich abmarkiert, so dass die Straße vom Autofahrer als schmal eingeschätzt und somit vorsichtig befahren wurde“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb: Solche Pflastersteine wirken aus VCD-Sicht auch dämpfend auf das Geschwindigkeitsniveau aufgrund der beim Überfahren ausgelösten Rütteleffekte.
„Doch vor wenigen Jahren wurde dieser Pflasterstreifen entfernt bzw. überteert –mit der Folge, dass die Gesamtbreite nunmehr dem Straßenverkehr zur Verfügung steht - zulasten eines Fußweges zwischen Schmie und Maulbronn. Für die Autofahrer hat diese optische Straßenverbreiterung den Eindruck erweckt, schneller fahren zu können“ erklärt Matthias Lieb.
In dieser von der Stadtverwaltung veranlassten optischen Straßenverbreiterung bei gleichzeitigem Wegfall eines markierten Fußweges (der durch drei Pflastersteinstreifen von der Straße abgetrennt war) sieht der VCD eine Mitschuld an dem Unfall, der offensichtlich durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde.
Für den VCD stellen sich folgende Fragen:
- Hätte bei Beibehaltung des Pflasterstreifens und des Fußweges die Geschwindigkeit überhaupt auf 50 km/h festgesetzt werden dürfen oder wäre in diesem Fall nicht 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit auszuweisen gewesen?
- War die gewollte Ausschilderung von 50 km/h der Grund für den Wegfall des Pflasterstreifens und damit des Fußweges bzw. ergab eine Überprüfung anlässlich einer Verkehrsschau die Unvereinbarkeit von 50 km/h mit dem Fußweg?
- Wer ist verantwortlich für den Rückbau des Fußweges und damit für die Straßenverbreitung zulasten der Sicherheit von Fußgängern?
Als Folge des Unfalls fordert der VCD zum Schutz von Fußgängern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Maulbronn und Schmie.
Betrachte man die gesamte Verkehrspolitik der Stadt Maulbronn, so falle aus VCD-Sicht auf, dass diese sehr autozentriert sei, während der Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV sehr untergeordnet betrachtet würden.
Dies zeige sich z.B. auch bei der Neugestaltung der Frankfurter Straße, dort sei die Zahl der Autostellplätze so zulasten der Fußwegbreite optimiert worden, dass keine zwei Personen mehr nebeneinander auf dem Fußweg gehen könnten, beklagt der VCD. Angesichts dieser Verschlechterungen für die Fußgänger verwundere es dann nicht, wenn nahezu der gesamte Verkehr in der Stadt per PKW abgewickelt werde – die Alternativen seien ja immer unattraktiver geworden, kritisiert der VCD.
„Insofern könnte solch ein tragischer Unfall zu einem Umdenken bei den Verantwortlichen in Stadtverwaltung und Gemeinderat führen hin zu einem Verkehrssystem, das die Interessen der Fußgänger, Radfahrer und der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel mehr in den Mittelpunkt rückt und den Autoverkehr nicht mehr weiter einseitig bevorzugt“, gibt Matthias Lieb zu bedenken.
Der VCD beteiligt sich an der europaweiten Aktion „Tempo 30“ und setzt sich für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften ein.
Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit und Tempo 30:
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