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VCD sieht Unfallmitschuld bei Maulbronner Stadtverwaltung

Presseinformation Nr. 17/2013, Mühlacker, 30. Juni 2013

Wegfall der Fußweg-Markierung führte zu Straßen{{shy}}ver{{shy}}breiterung

Angesichts der Debatte im Maulbronner Gemeinderat über den Un­fall auf der Ge­mein­de­verbindungsstraße zwischen Maulbronn und Schmie verweist der öko­lo­gische Ver­kehrs­club Deutschland (VCD) auf den vor wenigen Jahren erfolgten Wegfall der Fuß­weg-Markierung auf dieser Straße: „Beim Ausbau der Straße vor rund 25 Jahren wurde mittels eines Pflasterstreifens ein Fußweg vom Straßen­bereich abmarkiert, so dass die Straße vom Autofahrer als schmal eingeschätzt und somit vorsichtig befahren wurde“, erklärt VCD-Landes­vorsitzender Matthias Lieb: Solche Pflastersteine wir­ken aus VCD-Sicht auch dämpfend auf das Geschwindigkeitsniveau aufgrund der beim Über­fahren ausgelösten Rütteleffekte.

Doch vor wenigen Jahren wurde dieser Pflasterstreifen entfernt bzw. überteert –mit der Folge, dass die Gesamtbreite nunmehr dem Straßenverkehr zur Verfügung steht - zu­lasten eines Fuß­weges zwischen Schmie und Maulbronn. Für die Autofahrer hat diese optische Straßenverbreiterung den Eindruck erweckt, schneller fahren zu können“ erklärt Matthias Lieb.

In dieser von der Stadtverwaltung veranlassten optischen Straßen­verbreiterung bei gleichzeitigem Wegfall eines markierten Fußweges (der durch drei Pflaster­stein­streifen von der Straße abgetrennt war) sieht der VCD eine Mitschuld an dem Unfall, der offensichtlich durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde.

Für den VCD stellen sich folgende Fragen:

  1. Hätte bei Beibehaltung des Pflasterstreifens und des Fußweges die Geschwindig­keit überhaupt auf 50 km/h festgesetzt werden dürfen oder wäre in diesem Fall nicht 30 km/h als Höchst­geschwindigkeit auszuweisen gewesen?
  2. War die gewollte Ausschilderung von 50 km/h der Grund für den Wegfall des Pflasterstreifens und damit des Fußweges bzw. ergab eine Überprüfung an­läss­lich einer Verkehrsschau die Unvereinbarkeit von 50 km/h mit dem Fußweg?
  3. Wer ist verantwortlich für den Rückbau des Fußweges und damit für die Straßen­verbreitung zulasten der Sicherheit von Fußgängern?

Als Folge des Unfalls fordert der VCD zum Schutz von Fußgängern eine Geschwindig­keits­begrenzung auf 30 km/h für die Gemeinde­verbindungsstraße zwischen Maul­bronn und Schmie.

Betrachte man die gesamte Verkehrspolitik der Stadt Maulbronn, so falle aus VCD-Sicht auf, dass diese sehr autozentriert sei, während der Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV sehr untergeordnet betrachtet würden.

Dies zeige sich z.B. auch bei der Neugestaltung der Frankfurter Straße, dort sei die Zahl der Autostellplätze so zulasten der Fuß­weg­breite optimiert worden, dass keine zwei Personen mehr nebeneinander auf dem Fußweg gehen könnten, beklagt der VCD. Angesichts dieser Verschlechterungen für die Fußgänger ver­wun­dere es dann nicht, wenn nahezu der gesamte Verkehr in der Stadt per PKW abgewickelt werde – die Alternativen seien ja immer un­attraktiver geworden, kritisiert der VCD.

Insofern könnte solch ein tragischer Unfall zu einem Umdenken bei den Verant­wort­lichen in Stadtverwaltung und Gemeinderat führen hin zu einem Verkehrs­system, das die Interessen der Fuß­gänger, Radfahrer und der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel mehr in den Mittelpunkt rückt und den Autoverkehr nicht mehr weiter einseitig bevor­zugt“, gibt Matthias Lieb zu bedenken.

Der VCD beteiligt sich an der europaweiten Aktion „Tempo 30“ und setzt sich für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften ein.

Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit und Tempo 30:


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